Die "neue" Umsatzsteuervoranmeldung mit SAF-T in Polen

Bernd Nowack

 

Zum 01. Oktober 2020 (verschoben durch die Corona-Pandemie) wird in Polen die bisherige Umsatzsteuervoranmeldung VAT-7 bzw. VAT-7K durch die bereits existierende SAF-T Meldung JPK_VAT (neu: JPK_V7M) abgelöst mit tiefgreifenden Auswirkungen in dem Meldeprozess und Daten.

 

Index: 

 

1. Worum geht es bei dem SAF-T Reporting konkret

2. Anforderung "Split Payment" in Polen

3. "Whitelist" Prüfung der Lieferanten

4. Abhängigkeit der neuen Anforderungen zur Umsatzsteuermeldung in Polen

5. Die SAP Lösungsansätze zu "SAP ERP" & "SAP S/4HANA oP"

6. Wichtiger Tipp unserer Experten 

 

Sollten Sie sich noch nicht mit der Umsetzung der neuen Umsatzsteuer-Voranmeldung in Polen beschäftigt oder noch keinen Go-Live-Termin festgelegt haben, ist es höchste Eisenbahn, jetzt die richtigen Weichen für die Einführung vor dem 01. Oktober 2020 zu stellen.
Die neue Meldung hat es in sich und hat Auswirkungen bis hin in Ihre logistischen Prozesse und Materialstammdaten!

Eine Auseinandersetzung mit der Thematik benötigt eine gewisse Zeit, die Ihnen aktuell noch zur Verfügung steht.

 

 

 

 

1. Worum geht es bei dem SAF-T Reporting konkret

Zum 01. Juli 2016 bzw. 01. Januar 2017 mussten mussten Unternehmen bereits mit einem polnischen Buchungskreis eine monatliche SAF-T-Datei mit umsatzsteuerpflichten Daten aufbereiten und zum jeweils 25. des Folgemonats über ein Web-Portal abgeben.

Die SAF-T-Datei muss dabei ein vom polnischen Gesetzgeber klar definierte Dateistruktur in XML aufweisen.

Die bisherige Umsatzsteuermeldung in SAF-T heißt JPK_VAT und ist bis zur Meldeperiode September 2020 gültig.

Zur Erklärung: “SAF-T” steht dabei gemäß der OECD-Spezifikation für ”Standard Audit File-Tax”. “JPK” ist die Abkürzung für “Jednolity Plik Kontrolny” und bedeutet “einheitliche Kontrolldatei”.

Seitdem folgten weitere Meldemodule, die im Bedarfsfall bei einer Steuerprüfung durch die Behörden angefordert werden können.

  • Finanzbuchhaltung (KR)

  • Bankkontoauszüge (WB)

  • Lagerbuchhaltung (MAG)

  • Rechnungen (FA)

 

Zudem gab es immer wieder Aktualisierungen bei den Modulen:

  • Rechnungen (FA) - seit 01. November 2019 in der Version 3

  • Umsatzsteuer (VAT) - seit 01. Januar 2018 in der Version 3 - zukünftig als V7M bzw. Version 4 zum 01. Oktober 2020 weitergeführt

 

 

 

 

2. Anforderung "Split Payment" in Polen

Außerdem wurde in 2019 die Anforderung von "Split Payment" in bestimmten Branchen bzw. Produktgruppen eingeführt.

Konkret bedeutet dies eine Zahlung an den Lieferanten auf verschiedene Bankkonten.
Der Nettobetrag der Rechnung ist dabei auf das normale Bankkonto des Lieferanten zu überweisen und der Umsatzsteuerbetrag auf ein “Anderkonto”, dass erst mit der Umsatzsteuerzahlung des Lieferanten freigegeben wird und verrechnet werden kann.

 

 

 

 

3. "Whitelist" Prüfung der Lieferanten

Eine weitere Verpflichtung trat zum 01. Januar 2020 in Kraft:
Vor einer Zahlung ist seit Jahresanfang eine Überprüfung des Lieferanten Pflicht, ob dieser auf einer von der polnischen Finanzbehörde gelisteten “weissen Liste” mit Steuernummer und Bankverbindung geführt wird - dies wird auch die sogenannte “Whitelist”-Prüfung der steuerpflichtigen Unternehmer genannt. Diese Prüfungspflicht kann insofern wichtig sein, da sie verschiedene Sanktionen an den Rechnungsempfänger beinhalten, z.B. die Umkehrung der Umsatzsteuerschuld bei der Rechnung des Lieferanten sowie dass die Rechnung als eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe dargestellt werden kann. Dies betrifft übrigens alle in Polen registrierten und nicht nur inländische polnische Unternehmen. Außerdem gibt es Hinweise, dass Split Payment zukünftig grundsätzlich bei Bezahlung von allen umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen gelten soll.

Konkrete Informationen erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Steuerberater, da dies nur an uns herangetragene Informationen unserer Kunden bzw. unseres Netzwerkes sind.

 

 

 

 

4. Abhängigkeit der neuen Anforderungen zur Umsatzsteuermeldung in Polen

Durch diese Verschärfung und Kontrollen im Bereich des Vorsteuerabzuges ist es damit notwendig
geworden die umsatzsteuerliche Voranmeldung anzupassen. Da sich mittlerweile der digitale Transfer der monatlichen Umsatzsteuerkontrollmeldung per SAF-T etabliert hat, wurden die bisherigen Umsatzsteuermeldung VAT-7 bzw. VAT-7K in die neue SAF-T-Struktur JPK_V7M (monatliche Meldung) bzw. JPK_V7K (quartalsweise Meldung) überführt und eingearbeitet.

 

Diese neue Meldevorschrift löst die Version 3 der SAF-T JPK_VAT im Oktober 2020 ab.
(Siehe auch: Link zu den polnischen Finanzbehörde – auch in englischer Sprache verfügbar)

 

 

 

 

5. Die SAP Lösungsansätze zu "SAP ERP" & "SAP S/4HANA oP."

Bei “SAP ERP” bzw. “SAP S/4HANA on Premise” gibt es im Rahmen der Wartung eine Starter-Lösung, die zwar einige Daten der Meldemodule sammeln kann, aber keine XML-Datei erzeugt und daher nur bedingt nutzbar ist. Die Datensammlung für die neue Meldung wird dabei grundsätzlich unterstützt.

Auch wenn es kostenpflichtig ist, hat sich mittlerweile bei vielen SAP Kunden das “SAP PLVAT Tool” etabliert, das wir bereits bei verschiedenen Kunden eingeführt und aktualisiert haben. Die Änderungen zu V7M finden sich im aktuellen Support Package 7 sowie weiteren SAP-Hinweisen wider.

 

 

 

6. Wichtiger Tipp unserer Experten

Die Umstellung auf JPK_V7M sollte schnellstmöglich eingeplant werden, da diese eine sehr tiefgreifende Änderung im Vergleich zu den vorherigen Versionen bedeutet und sich die Art der Meldung an die Finanzbehörde wesentlich verändert. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Ableitungen über Materialien auf Rechnungsebene eingeführt und ableitbar gemacht werden müssen. Desweiteren muss die tatsächliche Verpflichtung zu Split Payment in der Umsatzsteuermeldung dargestellt werden.

 

Für Unternehmen heißt das konkret, dass die Änderung für die SAF-T-Meldung in Polen eine wesentliche Herausforderung in der gesetzeskonformen Umsetzung bedeutet, um eine inhaltlich korrekte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zu gewährleisten.

 

 

Weitere Details können Sie direkt bei uns erfragen.

Über diesen Button gelangen Sie auf unsere Hauptseite und können im Anschluss direkt Kontakt mit unseren Experten aufnehmen. 

 

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