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Lieferkettengesetz: Was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen

Geschrieben von Timo Eger | Nov 7, 2022 11:25:00 AM

Zum 01. Oktober 2020 (verschoben durch die Corona-Pandemie) wird in Polen die bisherige Umsatzsteuervoranmeldung VAT-7 bzw. VAT-7K durch die bereits existierende SAF-T Meldung JPK_VAT (neu: JPK_V7M) abgelöst mit tiefgreifenden Auswirkungen in dem Meldeprozess und Daten.

Viel wurde in den vergangenen Monaten darüber diskutiert, jetzt steht es kurz bevor: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz. Bei diesem neuen Gesetz geht es um eine erweiterte Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und faire Bedingungen in der gesamten Lieferkette.

 

Neben der Textilbranche sind auch Unternehmen aus dem Chemie-, Kosmetik-, Pharma- und Lebensmittelsektor von den Regelungen betroffen. Wir fassen für Sie den aktuellen Stand des Lieferkettengesetzes zusammen und zeigen auf, an welchen Stellen Handlungsbedarf für die mittelständische Prozessindustrie besteht.

 

Definition Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz bringt tiefgreifende Änderungen für das Supply Chain Management mit sich. Bisher müssen Unternehmen lediglich dafür sorgen, dass bei ihren eigenen Prozessen die grundlegenden Menschenrechte eingehalten werden. Das Lieferkettengesetz dehnt nun diese Verantwortung aus und nimmt betroffene Unternehmen bei folgenden Themen stärker in die Pflicht:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit und Diskriminierung
  • Arbeits- und Klimaschutz
  • Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Menschenwürdige Bezahlung

Laut Gesetz müssen Unternehmen die Verantwortung für den gesamten Entstehungsprozess vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt übernehmen. Der Knackpunkt dabei: Das Gesetz gilt auch für den internationalen Warenverkehr. Unternehmen aus Deutschland sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflicht auch auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer aus dem Ausland auszuweiten.

 

Das Lieferkettengesetz (LkSG) auf einen Blick:

  • Tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
  • Betrifft zunächst nur die rund 900 deutschen Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 gelten die Bestimmungen auch für die 4.800 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
  • Wurde noch in letzter Minute auf Druck der Wirtschaft hin deutlich entschärft. Dennoch regelt das LkSG erstmals verbindlich die Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten.
  • Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen: von Bußgeldern bei minimalen Verstößen bis zum Ausschluss aus der öffentlichen Beschaffung in schweren Fällen.
  • Ist ein nationaler Alleingang Deutschlands, dem jedoch bald eine EU-Richtlinie folgen wird. Der im Februar 2022 vorgelegte EU-Gesetzesentwurf beinhaltet weitreichendere Regeln als das LkSG.

 

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die mittelständische Prozessindustrie?

Auch wenn das Lieferkettengesetzes primär auf die einschlägig belastete Textilindustrie abzielt, wird es insbesondere für die Prozessindustrie relevant. Gerade die Bereiche Chemie, Nahrungsmittel, Kosmetik und Pharma sind auf ihre funktionierenden globalen Supply Chains angewiesen. Die neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes stellen hier so einiges auf den Kopf. Indirekt ist auch der Mittelstand betroffen.

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Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf die Supply Chain

Das neue Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu bringen, die gesamte Lieferkette unter die Lupe zu nehmen und aktiv Maßnahmen für Mensch und Umwelt zu ergreifen. Das kann dazu führen, dass Sie Missstände in Ihrer Supply Chain bemerken, von denen Sie bis dato nichts ahnten. Möglicherweise müssen Sie sich mit Ihren Zulieferern und den Lieferanten Ihrer Zulieferer in einem gesteigerten Maße auseinandersetzen, auf ein menschenwürdiges Geschäftsgebaren bestehen und gemeinsam Konzepte entwickeln.

Es kann auch passieren, dass Sie den ein oder anderen Geschäftspartner aussortieren und infolgedessen Ihre Supply Chain neu strukturieren müssen. Auf jeden Fall wartet einiges an Arbeit auf Sie, denn das Gesetz umfasst auch Dokumentations- und Berichtspflichten. Diese Vorgaben schreibt das LkSG im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Vertragspartnern vor:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben
  • Risikoanalyse und Risikomanagement durchführen
  • Einen Beschwerdemechanismus für die eigene Lieferkette entwickeln
  • Bei einer Verletzung gegen die Grundsatzerklärung sofort reagieren
  • Alle Maßnahmen dokumentieren und öffentlich berichten

Bei mittelbaren Lieferanten muss das Unternehmen nur aktiv werden, wenn es von einem Verstoß gegen die Menschenrechte erfährt. In diesem Fall sind eine Risikoanalyse, ein Konzept für bessere Einhaltung der Menschenrechte und Präventionsmaßnahmen erforderlich.

 

Inwiefern betrifft das LkSK den deutschen Mittelstand?

Mittelständische Unternehmen mit weniger als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitenden sind vom Lieferkettengesetz ausgenommen. In den nächsten zwei Jahren werden daher kleine und mittelgroße Firmen die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes nur indirekt spüren, etwa wenn sie mit großen Unternehmen zusammenarbeiten.

Die Bestimmungen des LkSK bereits jetzt einzuhalten, lohnt sich jedoch auch für den Mittelstand. Einerseits positioniert er sich so als attraktiver Geschäftspartner für Konzerne. Andererseits geht der Trend klar in Richtung soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit. Ein frühzeitiges Umstellen des eigenen Geschäftsverhaltens bringt Vorteile im Wettbewerb.

KMU sollten sich bereits jetzt das nötige Wissen aneignen, Strategien entwerfen und unterstützende technische Lösungen in Betrieb nehmen. Digitale Produkte wie ERP-Systeme bilden auch für mittelständische Unternehmen die Basis, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes abbilden zu können und aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

 

Das Lieferkettengesetz: eine Chance für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie

Faire Lieferketten sind nun kein völlig neues Thema. Soziale Verantwortung, ökologische Standards und klare Werte über die gesamte Lieferkette hinweg gelten heute als Grundvoraussetzung für Erfolg. Bestimmt haben auch Sie sich bereits mit Nachhaltigkeit in der Supply Chain auseinandergesetzt oder sogar eine Nachhaltigkeitsstrategie für Ihr Unternehmen entworfen.

Mit dem Lieferkettengesetz schließt sich nun der Kreis, denn dessen Anforderungen lassen sich nahtlos in Ihre Nachhaltigkeits-Agenda einbetten. Mitunter müssen Sie nur noch einige Stellschrauben justieren, um die Anforderungen des LkSK zu erfüllen.

Auch im Rahmen Ihrer Corporate Social Responsibility (CSR)-Bestrebungen lässt sich das Lieferkettengesetz einordnen. Es orientiert sich an den bekannten ESG-Anforderungen (Environment, Social, Governance) und zahlt deshalb sehr wahrscheinlich auf Ihre bereits bestehenden Ziele ein.

 

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Lieferkettengesetz: To-dos für betroffene Unternehmen

Das Lieferkettengesetz steht vor der Tür. Etablieren Sie jetzt die nötigen Mechanismen und digitalen Tools, um optimal vorbereitet zu sein.

  • Lieferantenmanagement: Sorgen Sie für Zugriff auf relevante Lieferantenstammdaten. Idealerweise verwalten Sie diese in Ihrem ERP-System.
  • Risiko-Evaluierung: Sammeln Sie Risikoinformationen der Lieferanten. Mit technischen Lösungen, z. B. von SAP, können Sie Ihre Zulieferer einen digitalen Fragebogen ausfüllen lassen, mit dessen Hilfe diese ihr Risiko selbst einschätzen. Auch eine Risikomatrix für Länder und Warengruppen sowie eine Sentiment-Analyse lassen sich digital abbilden.
  • Risikominderung und Beschwerdemanagement: Setzen Sie auf digitale Kollaboration, um gemeinsam mit Lieferanten Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Im ERP-System lassen sich die einzelnen Projekte effektiv steuern und für alle Beteiligten transparent machen.
  • Reporting: Erweitern Sie Ihr Reporting um die für das LkSG relevanten Ziele und überführen Sie die jeweiligen KPIs in ein umfassendes automatisiertes Reporting.

 

Mit PART den Anforderungen des Lieferkettengesetzes begegnen

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihr ERP-System nutzen können, um die Vorgaben des LkSG umzusetzen? Interessieren Sie sich für digitale Tools, die Ihre Nachhaltigkeits- und CSR-Bemühungen mit digitalen Funktionen unterstützen? PART hat die Lösung! Wir machen Ihr Unternehmen auch noch Last Minute fit für das Lieferkettengesetz.


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