GDPdU

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.

Ein Betriebsprüfer bekommt den Auftrag, einen Betrieb oder ein Unternehmen zu prüfen. Für bestimmte Prüfungsfelder und Prüfungszeiträume legt der Betriebsprüfer fest, die Daten unter Zuhilfenahme von Prüfungssoftware zu analysieren. Entsprechend gibt der Betriebsprüfer dem Unternehmen die Prüfung an sich und die Prüfungsschwerpunkte bekannt.

Bei der Prüfung erhält der Betriebsprüfer vom Unternehmen oder dessen Steuerberater Datenträger (i.d.R. eine oder mehrere CD-ROMs/DVDs). Auf den Datenträgern sind steuerrelevante Daten und beschreibende Daten enthalten, um die Daten ohne weitere Erklärungen einzulesen. Gemäß den Prüfungsschwerpunkten sucht der Prüfer die ihn interessierenden Tabellen heraus und liest die entsprechenden Datenträger auf seinem PC in die Prüfungssoftware IDEA ein. Sobald die Daten in die Analysesoftware importier sind, führt der Betriebsprüfer eine oder mehrere Analysen – teilweise durch Makros automatisiert - aus. Um die Sicherheit der Computer der Prüfer zu gewährleisten, sind diese mit Zugriffsschutz-Software und ggf. Anti-Viren-Software ausgestattet.

eBilanz

E-Bilanz: Die elektronische Übermittlung der Bilanz kommt mit Geschäftsjahr 2012

In 2008 hatte die damalige Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet, das ein verstärktes digitales Meldewesen an die Finanzämter zur Folge hat.

2009 trat ein Gesetz in Kraft, das die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer- Gewerbesteuer und weitere Erklärungen mit Veranlagungsjahr 2011 bewirkte.

Aufgrund heftiger Verbandsproteste wurde die Einführung der elektronischen Übermittlung der Bilanz, GuV sowie weiteren Anhängen, kurz E-Bilanz (§5b Einkommenssteuergesetz), um ein Jahr verschoben, so dass mit Geschäftsjahr 2012 die elektronische Übertragung kommen soll.

Bilanzen und Anhänge sind in dem vordefinierten Dateiformat XBRL zu senden. Das XBRL Format ist ein neues Format zur elektronischen Finanzberichterstattung und basiert technisch auf den XML Format Standards.

Das XBRL Format erlaubt vordefinierte Strukturen, um den Steuerpflichtigen einen Rahmen mit zugeben, wie die Bilanzen zu melden sind. Diese Strukturen nennen sich Taxonomien und detaillieren sich in Gliederungs-, Feld- und Rechenstrukturen, die auf betriebswirtschaftliche Strukturen wie Bilanzstrukturen, GuV und weiteren Anhängen basieren.

Im Dezember 2010 ist die erste Taxonomie dazu veröffentlicht worden, um sie für die Pilotphase zu nutzen.

Aktuell wird seit 01.02.2011 eine Pilotphase zur E-Bilanz angeboten in der Unternehmen freiwillig, Testdaten an die Finanzämter melden können. Die Pilotphase soll zum 31.05.2011 enden. Desweiteren sind die Veröffentlichungen von Sondertaxonomien z.B. für Banken oder Versicherungen im 1. +2. Quartal 2011 geplant.

Die Firma PART Business Solution GmbH kann Sie bei der Einführung und Umsetzung der E-Bilanz in SAP unterstützen. Wir besitzen eine langjährige Kompetenz bei Umsetzung gesetzlicher Anforderungen z.B. GDPdU – Digitale Betriebsprüfung und arbeiten aktiv an der Ausgestaltung von Standards in SAP über die Verbände mit.